
Projekte und Projektideen müssen grundsätzlich den Zielen des Förderprogramms „Ländliche Entwicklung“ entsprechen, dass im „Grünen Pakt“ verankert ist. Zusätzlich gibt es noch ergänzende „Sonderrichtlinien“. Mehr Informationen darüber finden Sie hier:
- Der Grüne Pakt
- Sonderrichtlinie Sonstige Maßnahmen
- Sonderrichtlinie Leader
- Sonderrichtlinie Wald & Wasser

